Präsenzunterricht in Klassenstärke mit Testpflicht – Kurzfassung

Ab nächster Woche (31.05.2021)  findet der Unterricht wieder in voller Klassenstärke statt.

Die AHA Regeln sind durchgängig einzuhalten und alle müssen die Testpflicht einhalten.

Alle müssen sich testen oder einen Testnachweis (Bügertest) mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden ist, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.

Pro Woche werden 2 Tests pro Gruppe durchgeführt. Wir testen alle 2 Tage (freitags Pause).

Tests dürfen nur in der Schule unter Aufsicht durchgeführt werden.

Ungetestete Personen dürfen nicht am Unterricht oder der Betreuung in der Schule teilnehmen.

Wer sich nicht testet, hat keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Wenn der Test positiv ist, dann muss das Kind abgeholt und nochmal per PCR-Test (Hausarzt oder Testzentrum) überprüft werden. Erst mit einem negativ PCR-Test darf das Kind zurück in den Unterricht kommen. (Die Schulleitung ist verpflichtet das Gesundheitsamt zu informieren)

 

Sport- und Schwimmunterricht wird erteilt, insofern das Rheinbad verfügbar ist.